Fördermittel - Hackschnitzelheizungen - Holzhackmaschinen

   06623-5785, 36199 Rotenburg a. d. Fulda
Gebiets- und Werkvertretung
  03622-69080, 99880 Waltershausen

  kontakt@roth-umwelttechnik.de
Direkt zum Seiteninhalt

FÖRDERPROGRAMME DEUTSCHLAND

Für Biomasse - bzw. Hackschnitzelfeuerungsanlagen gibt es verschiedene Förderprogramme. Leider können nicht alle Möglichkeiten genannt werden da es auf Länder-, Kreis- oder Gemeindeebene unterschiedliche Förderungen geben kann. Informieren Sie sich bitte auch bei Ihrer zuständigen Behörde.

NEUE FÖRDERUNG 2021 BEG

Zum 01.01.2021 tritt die neue Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft und löst das bisherige Marktanreizprogramm ab.
Sie erhalten eine Förderung von 35% oder bis 45% für den Erwerb einer vollautomatischen Hackschnitzelheizung von Heizomat. Es wird jedoch zwischen Privathaushalten und Unternehmen unterschieden.


Überblick BEG-Zuschuss Heizen mit Erneuerbaren Energien:

Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Wohnungseigentümer*innen-Gemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Was wird gefördert?
Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen für Heizung oder Warmwasserbereitung, Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen und Gas-Hybridheizungen sowie Gas-Brennwertheizungen, die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen

Wie viel Förderung gibt es?
anteilige Förderung, je nach Anlage und Voraussetzungen zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten

Wie wird die Förderung beantragt?
vor Beginn der Umsetzung über das online BAFA-Antragsformular

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimapakets das Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA in wesentlichen Punkten verändert.
Ab dem Jahr 2020 gilt: Die Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien erfolgt nicht mehr mit Festbeträgen. Stattdessen hängt die Förderung prozentual von der Höhe der förderfähigen Kosten ab.

Bei Neubauten werden Solaranlagen mit 30 Prozent, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent gefördert.
Bei Bestandsgebäuden fördert das BAFA folgende Anlagen mit 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten:
  • Biomasseanlagen (Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel),


Zusätzlich gibt es eine
Austauschprämie für Ölheizungen in Höhe von 10 Prozent
Die Austauschprämie wird gewährt, wenn Hausbesitzer*innen ihre Ölheizung gegen eine förderfähige Heizanlage tauschen. Sie wird auf die gewährte Förderung aufgeschlagen. Wer lediglich eine Solarkollektoranlage einbaut, erhält keine Austauschprämie, da eine solche Anlage die Heizlast eines Gebäudes nicht allein tragen kann. Auch für eine neue „Renewable Ready“-Gasheizung wird keine Austauschprämie gezahlt.

Was sind förderfähige Kosten?

Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben rund um die Installation der neuen Heizung: von der neuen Heiztechnik, dem Ausbau und der Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung.

Auch notwendige Wanddurchbrüche, der Anschluss ans öffentliche Gasnetz oder Probebohrungen für eine Wärmepumpenanlage zählen beispielsweise zu den förderfähigen Kosten. Das gleiche gilt für die Kosten für eine/n Energieberater*in, für das Planen und Überwachen der Bauleistungen und die Bestätigung, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Einen kompletten Überblick finden Sie im BAFA-Merkblatt zu den förderfähigen Kosten.

Dabei können bei Wohngebäuden pro Wohneinheit maximal 50.000 Euro als förderfähige Kosten geltend gemacht werden; bei Nichtwohngebäuden sind die förderfähigen Kosten auf 3,5 Millionen Euro begrenzt.

Hinweis: Da die Kosten für die Höhe der Förderung ausschlaggebend sind, sollten Sie sich als Bauverantwortliche detaillierte Kostenvoranschläge und Angebote erstellen lassen. Denn wenn Sie den Antrag für die BEG-Förderung(ehemals BAFA-Förderung) einmal gestellt haben, können Sie die Kosten nicht mehr nach oben korrigieren.

Änderungen ab 2021: Ab dem 01.01.2021 wird das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ersetzt. Die wichtigsten Änderungen wurden bereits in diesem Artikel berücksichtigt.
Für alle die Ihre Förderung im Vorfeld mal berechnen wollen,
hat die Firma "Power Pellets Vertriebs GmbH & Co. KG",
einen Fördermittelrechner zur Verfügung gestellt (ohne Gewähr).
KFW – Förderung für Anlagen ab 100 kW

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Premium (271)
fördern wir Ihre Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien.

Zu den geförderten Vorhaben gehören:
  • große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Gefördert wird unter Nr. 2 und Nr. 3 die Errichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (z. B. Holzpellets, Scheitholz oder Holzhackschnitzel) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW, bei Anlagen nach Nr. 3 bis maximal 2 MW, sofern die im Antrag auf Tilgungszuschuss (Formularnummer 600 000 0204) genannten Emissionswerte eingehalten werden.
Aktuelle Informationen finden Sie direkt auf den Seiten der KFW.



Zurück zum Seiteninhalt